Rückforderung von Corona-Überbrückungshilfen

Mittlerweile sind die Fristen zur Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen abgelaufen. Und viele Unternehmen bzw. deren Steuerberater als „prüfende Dritte“ erhalten derzeit die abschließenden Bescheide von der in Bayern hierfür zuständigen IHK für München und Oberbayern. Teilweise bestätigen sich die häufig noch auf Grundlage von prognostizierten Umsätzen und Fixkosten vorläufig bewilligten Summen. Bisweilen kommt es aber auch […]