Domenico Colosimo

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt Colosimo unterstützt Sie als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Verwaltungsrecht als kompetenter Partner mit Erfahrung und Fachwissen. Er sucht stets nach interessengerechten Lösungen für Ihr Rechtsanliegen – schnell und umfassend. Auch ein schnelles und zuverlässiges Handeln bei – gerade im öffentlichen Recht – drohendem Rechtsverlust ist durch Ihn gewährleistet. Gerne berät Sie Herr Rechtsanwalt Colosimo auch in italienischer Sprache. Sprechen Sie uns an!

Bau- und Architektenrecht

Im privaten und öffentlichen Baurecht gewährleisten wir für Sie als Verbraucher, Werkunternehmer, Bauträger, Architekt oder öffentlich-rechtliche Körperschaft mit unseren sehr erfahrenen Fachanwälten eine optimale Beratung und Vertretung von Anfang an. Egal ob als Bauherr und Auftraggeber oder als Auftragnehmer, egal in welcher Phase eines Bauvorhabens Sie Unterstützung benötigen, von den Vertragsverhandlungen über die Bauausführung bis zur Abnahme, bei Streitigkeiten über Baumängel, Gewährleistungsansprüchen und Haftungsfragen, wir stehen Ihnen fachkundig mit Rat und Tat zur Seite.

Sie benötigen rechtliche Unterstützung?

Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht

Bereits seit dem Jahr 1900 sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die rechtlichen Beziehungen der Bürger untereinander geregelt (sog. „Zivilrecht“). Wir Unterstützen Sie mit umfassender Beratung und Vertretung in allen bürgerlich-rechtlichen Fragen.

Die häufigste Form der Rechtsbeziehung zwischen den Bürgern ist der Vertrag als freiwillige (in der Regel wechselseitige) Verpflichtung der Vertragsparteien. Unsere Leistungen umfassen die Prüfung, Verhandlung und Gestaltung von Verträgen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Wir unterstützen Sie ferner bei der effizienten Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus zivilrechtlichen Rechtsverhältnissen sowie der Forderungseinziehung.

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Verwaltungsrecht

Mit dem Verwaltungsrecht kommen Sie immer dann in Berührung, wenn sie an staatliche Stellen oder diese an Sie herantreten: Bei der Beantragung einer Gewerbe- oder Gaststättenerlaubnis, bei Baugenehmigungen, bei Prüfungsentscheidungen, aber auch bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen durch die Kommunen ist der Rechtsbereich des „Verwaltungsrechts“ berührt.

Wann immer staatlich-hoheitliches Handeln Sie betrifft, stehen wir mit unseren im Verwaltungsrecht spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen.

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