Dr. Beckstein & Kollegen GdbR
Rechtsanwälte, Steuerberater
Thumenberger Weg 12
D – 90491 Nürnberg
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit langjähriger Erfahrung steht Ihnen Rechtsanwalt Wenzel zur Verfügung. Als Experte auf diesem Gebiet ist er in der Lage, Ihre rechtlichen Fragestellungen effektiv zu bearbeiten. Gerade im Arbeitsrecht hat die frühzeitige Einschätzung der Rechtslage oberste Priorität, wodurch Herr Rechtsanwalt Wenzel die konsequente und zielstrebige und wirtschaftliche Durchsetzung Ihrer Anliegen gewährleistet. Sprechen Sie uns an!
Rechtsanwalt Colosimo unterstützt Sie als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Verwaltungsrecht als kompetenter Partner mit Erfahrung und Fachwissen. Er sucht stets nach interessengerechten Lösungen für Ihr Rechtsanliegen – schnell und umfassend. Auch ein schnelles und zuverlässiges Handeln bei – gerade im öffentlichen Recht – drohendem Rechtsverlust ist durch Ihn gewährleistet. Gerne berät Sie Herr Rechtsanwalt Colosimo auch in italienischer Sprache. Sprechen Sie uns an!
Rechtsanwalt Egger ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht. Er wird von unseren Mandanten als einer der in Deutschland führenden Experten in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit der deutschlandweiten Prozessführung zu versicherungsrechtlichen Fragestellungen insbesondere in der Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Unfallversicherung sowie in Arzthaftungsfällen betraut. Neben fundierten juristischen Fachkenntnissen verfügt Rechtsanwalt Egger über die die zur sachgerechten professionellen Einschätzung von Leistungsfällen und von Prozessaussichten notwendigen medizinischen Grundkenntnisse.
Er verfügt über langjährige Erfahrung als Ombudsmann bzw. vertrauliche Meldestelle für Hinweisgeber diverser Wirtschaftsunternehmen.
Rechtsanwalt Egger beteiligt sich mit seinen umfangreichen Fachveröffentlichungen an der Rechtsentwicklung und Meinungsbildung.
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Rechtsanwalt Ixmeier ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ausgewiesener Experte in diesen spezialisierten Rechtsgebieten. Seine Erfahrung und Fachkenntnis ermöglichen es ihm, Ihre rechtlichen Interessen mit höchster Kompetenz und Effizienz zu vertreten. Er setzt sich engagiert dafür ein, Ihre Anliegen erfolgreich durchzusetzen, sei es durch außergerichtliche Verhandlungen oder gegebenenfalls auch vor Gericht. Hierbei legt er großen Wert auf eine sorgfältige und individuelle Beratung, um Ihnen eine präzise Orientierung in Ihren Rechtsangelegenheiten zu bieten. Durch seine fundierte Vertretung und zielgerichtete Unterstützung ist er Ihr idealer Ansprechpartner für sämtliche rechtliche Fragen. Sprechen Sie uns an!
Rechtsanwalt Dr. Schieder berät und vertritt Sie im Handels- und Gesellschaftsrechts sowie in zivil- und Vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Er unterstütz Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen mit Fachkunde und Effizienz. Das Recht bietet häufig erhebliche Gestaltungsspielräume, die es für Sie zu nutzen gilt!
In Bereich des Verwaltungsrechts unterstützt er Sie bei Verhandlungen mit Behörden und steht in Widerspruchs- und Klageverfahren an Ihrer Seite.
Als Strafverteidiger steht er Ihnen auch bei der Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe zur Seite.
Rechtsanwältin Mucha unterstützt Sie kompetent und zuverlässig in allen Rechtsangelegenheiten des Arbeitsrechts, des Familienrechts, des Mietrechts und des allgemeinen Zivilrechts. Bei Ihr ist eine individuelle Beratung bereits von Beginn an mit Aufnahme des Mandats sichergestellt. Mit Sorgfalt, Kreativität und hoher Einsatzbereitschaft setzt sich Frau Rechtsanwältin Mucha für Sie ein und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechtsangelegenheiten. Zögern Sie nicht und lassen sich von unserer Kompetenz überzeugen. Sprechen Sie uns an!
Rechtsanwalt Kipferler ist als Fachanwalt für Familienrecht ein starker Partner in einem – oft emotional vorbelasteten – Rechtsgebiet für Sie. In einem vertrauensvollen und problemorientierten Beratungsgespräch erarbeitet er mit Ihnen gemeinsam sachgerechte und realisierbare Lösungen, um sie dann konsequent zu nutzen und bestmöglich umzusetzen. Oberste Priorität haben für Rechtsanwalt Kipferler dabei nachhaltige und zukunftsfähige Lösungen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, und Sie in Ihrem Rechtsanliegen professionell zu unterstützen. Sprechen Sie uns an!
Im privaten und öffentlichen Baurecht gewährleisten wir für Sie als Verbraucher, Werkunternehmer, Bauträger, Architekt oder öffentlich-rechtliche Körperschaft mit unseren sehr erfahrenen Fachanwälten eine optimale Beratung und Vertretung von Anfang an. Egal ob als Bauherr und Auftraggeber oder als Auftragnehmer, egal in welcher Phase eines Bauvorhabens Sie Unterstützung benötigen, von den Vertragsverhandlungen über die Bauausführung bis zur Abnahme, bei Streitigkeiten über Baumängel, Gewährleistungsansprüchen und Haftungsfragen, wir stehen Ihnen fachkundig mit Rat und Tat zur Seite.
Bereits seit dem Jahr 1900 sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die rechtlichen Beziehungen der Bürger untereinander geregelt (sog. „Zivilrecht“). Wir Unterstützen Sie mit umfassender Beratung und Vertretung in allen bürgerlich-rechtlichen Fragen.
Die häufigste Form der Rechtsbeziehung zwischen den Bürgern ist der Vertrag als freiwillige (in der Regel wechselseitige) Verpflichtung der Vertragsparteien. Unsere Leistungen umfassen die Prüfung, Verhandlung und Gestaltung von Verträgen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Wir unterstützen Sie ferner bei der effizienten Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus zivilrechtlichen Rechtsverhältnissen sowie der Forderungseinziehung.
Mit dem Verwaltungsrecht kommen Sie immer dann in Berührung, wenn sie an staatliche Stellen oder diese an Sie herantreten: Bei der Beantragung einer Gewerbe- oder Gaststättenerlaubnis, bei Baugenehmigungen, bei Prüfungsentscheidungen, aber auch bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen durch die Kommunen ist der Rechtsbereich des „Verwaltungsrechts“ berührt.
Wann immer staatlich-hoheitliches Handeln Sie betrifft, stehen wir mit unseren im Verwaltungsrecht spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen.
Der Begriff Medizinrecht ist ein Sammelbegriff für verschiedene Rechtsbereiche, von denen in unserer Kanzlei vor allem folgende Schwerpunkte betreut werden:
In Arzthaftungssachen wegen (vermeintlicher) Behandlungsfehler vertreten wir als unabhängige Rechtsanwälte mit jahrzehntelanger Spezialisierung ohne Scheuklappen die Interessen von Patienten und Behandlern.
Das betrifft sowohl die Geltendmachung von Ansprüchen aus Behandlungsfehler bzw. Aufklärungsfehler durch Patienten als auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche für die Behandlungsseite.
Wir beraten und vertreten bei Zulassungsfragen, Regressverfahren und Begründung und Auflösung von Kooperationen und Gesellschaften zwischen Ärztinnen und Ärzten untereinander oder mit weiteren Leistungserbringern im Gesundheitswesen, insbesondere Krankenhäusern.
Wir beraten und Vertreten Behandler und Abrechnungsunternehmen bei der Geltendmachung und Durchsetzung begründeter Vergütungsansprüche und Patienten bei der Abwehr unbegründeter Forderungen. Hier ergeben sich häufig Berührungspunkte zum Arzthaftungsrecht und zum Recht der Krankenversicherung.
Wir vertreten als unabhängige Rechtsanwälte mit jahrzehntelanger Spezialisierung ohne Scheuklappen die Interessen von Versicherungsnehmern, Versicherten und von Versicherungsunternehmen. Ferner begleiten wir die Rechtsentwicklung mit juristischen Fachbeiträgen.
Die Beratung und Vertretung übernehmen wir in allen Gebieten des Versicherungsrechts, mit Schwerpunkt im Recht der Personenversicherung.
Das betrifft schon die Beratung und Begleitung bei Formulierung von Leistungsanträgen, z. B. in der Berufsunfähigkeitsversicherung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung unberechtigt abgelehnter Leistungen ebenso, wie die Abwehr unbegründeter Ansprüche.
Im sog. Leistungsfall, d.h. dann, wenn der Versicherte gegenüber der Versicherung mitteilt, berufsunfähig zu sein, einen Unfall oder Wasserschaden erlitten zu haben o. ä. wird dem Antragsteller zunächst ein sog. Antragsfragebogen zugesandt, den er ausfüllen und an die Versicherung zurückschicken soll. Bereits beim Ausfüllen eines solchen Leistungsantrags sind die ersten „Hürden“ zu bewältigen. Denn wenn die Fragen, die dort z. B. zur letzten beruflichen Tätigkeit und zur Krankheit oder dem Unfall gestellt werden, missverständlich beantwortet werden, führt das oft dazu, dass die Versicherung den Anspruch ablehnt, weil nach ihrer Lesart gar kein Versicherungsfall vorliegt. Deshalb ist es häufig hilfreich, den Fragebogen vorab mit dem Anwalt durchzugehen.
In den zwölf Büchern des Sozialgesetzbuches sind nicht nur Regelungen zur Existenzsicherung enthalten. Vielmehr ist auch die Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung hier geregelt. Leistungsansprüche aus diesen gesetzlichen Versicherungen werden, ebenso wie die Frage der Versicherungspflicht und Beitragshöhe für Mitarbeiter, Freelancer und Gesellschafter-Geschäftsführer vor den Sozialgerichten verhandelt und entschieden. Gerade im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, Unfallversicherung, oder bei Feststellung des Grades der Behinderung ergeben sich häufig Berührungspunkte mit Fragen der privaten Berufsunfähigkeit- oder Unfallversicherung oder auch Arzthaftungsansprüchen. Angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Tragweite dieser Fragen ist eine kompetente rechtliche Beratung und Vertretung in diesem Bereich unabdingbar. Wir beraten und vertreten Sie hier kompetent, strategisch und effizient.
Personen- und Kapitalgesellschaften können in unterschiedlichen Formen auftreten. Bereits die Wahl der richtigen Rechtsform kann für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein. Die sorgfältige Gestaltung des Gesellschaftsvertrages bei Gründung einer Gesellschaft kann späteren kraftraubenden (und bisweilen auch existenzbedrohenden) Streitigkeiten unter den Gesellschaftern frühzeitig vorbeugen.
Gesetzesreformen wie das zum 01.01.2024 in Kraft getretene „MoPeG“ zur Reform des Personengesellschaftsrechts machen eine Überprüfung und ggf. Anpassung älterer Vertragswerke erforderlich. Hierbei stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.
Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern ist zügiges Handeln geboten, um Ihre Rechte und Interessen zu wahren. Wir stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite.
Wer mit einem Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat konfrontiert ist, benötigt frühzeitig die Unterstützung eines Strafverteidigers. Mit unseren erfahrenen Strafverteidigern stehen wir Ihnen zur Seite und verteidigen Sie kompetent und energisch.
Sind Sie Opfer einer Straftat geworden oder müssen als Zeuge in einem Strafverfahren aussagen, begleiten wir Sie als Nebenkläger oder Zeugenbeistand und gegebenenfalls auch in Adhäsionsklagen bei der Geltendmachung von aus der Straftat entstandenen Ansprüchen.
Auch wenn bei Ordnungswidrigkeiten als Strafsanktion keine Haft droht, können verhängte Bußgelder, insbesondere für Wirtschaftsunternehmen und deren Verantwortliche ganz erhebliche Summen erreichen. Wir Verteidigen Sie auch hier kompetent, strategisch und effizient.
Im Verkehrsrecht ist eine kompetente anwaltliche Begleitung unerlässlich.
Bei der Unfallregulierung mit der Klärung von Haftungsfragen und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen gegenüber Unfallgegner und vor allem Versicherern.
In vertragsrechtlichen Angelegenheiten bei Kauf- oder Leasingverträgen für Fahrzeuge, Gewährleistungsansprüchen und rechtlichen Fragen rund um die Fahrzeugzulassung.
Bei der Verteidigung gegen Vorwürfe von Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten sowie bei allen Fahrerlaubnisfragen.
Wir sorgen durch unseren Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Sachverstand und Erfahrung für die optimale Abwicklung Ihrer verkehrsrechtlichen Angelegenheit.
Das Handelsrecht als Sonderrecht der Kaufleute enthält zahlreiche Spezielle Regelungen zum Firmenrecht, Firmenübernahme, Handelskauf, Handelsmakler sowie Logistik- und Speditionsgeschäften. Wir beraten und vertreten Sie in diesem Rechtsgebiet mit der erforderlichen Sach- und Fachkunde.
Rechtssichere Beratung im Arbeitsrecht ist essenziell. Für Arbeitnehmer hat die Frage, ob eine Kündigung wirksam ist oder nicht, existentielle Bedeutung. Auf Unternehmen können bei Fehleinschätzungen der arbeitsrechtlichen Lage hohe Kosten zukommen. Wir beraten Arbeitnehmer und Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen kompetent und vertreten Sie in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten entschieden.
Familienrechtliche Streitigkeiten rund um Trennung und Scheidung sind für die Betroffenen meist sehr belastend. Häufig stehen hierbei wirtschaftlich bedeutsame Fragen wie Unterhalt oder der weitere Umgang mit einer gemeinsamen Immobilie in Streit. Umso wichtiger ist eine rechtlich kompetente Begleitung. Wir Unterstützen Sie mit Einfühlungsvermögen und der nötigen rechtlichen Klarheit.
Rechtsanwalt Kipferler ist als Fachanwalt für Familienrecht ein starker Partner in einem – oft emotional vorbelasteten – Rechtsgebiet für Sie. In einem vertrauensvollen und problemorientierten Beratungsgespräch erarbeitet er mit Ihnen gemeinsam sachgerechte und realisierbare Lösungen, um sie dann konsequent zu nutzen und bestmöglich umzusetzen. Oberste Priorität haben für Rechtsanwalt Kipferler dabei nachhaltige und zukunftsfähige Lösungen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, und Sie in Ihrem Rechtsanliegen professionell zu unterstützen. Sprechen Sie uns an!
Das Mietrecht ist mittlerweile extrem formalisiert. Zudem ist die Rechtsprechung zu mietrechtlichen Fragestellungen stets im Fluss. Eine erfolgreiche Beratung und Vertretung erfordert profunde Rechtskenntnis und Erfahrung in diesem Bereich. Ob es um die Formulierung eines Mietvertrages, der Prüfung einzelner Klauseln, die Beendigung eines Mietverhältnisses oder Streitigkeiten im laufenden Mietverhältnis über Miethöhe, Minderung oder Nebenkosten geht – wir stehen mit unseren erfahrenen (Fach)Anwälten an Ihrer Seite.
Jährlich werden in Deutschland Vermögenswerte in erheblichem Umfang vererbt. Die rechtlich informierte Gestaltung Ihrer Erbfolge ist für die reibungslose und Ihrem Willen entsprechende Abwicklung der Erbschaft entscheidend. Wo testamentarische Regelungen fehlen oder unklar sind, lebzeitige Schenkungen oder Pflichtteilsrechte im Raum stehen, ist kompetente rechtliche Beratung und Vertretung zur Wahrung Ihrer Vermögensinteressen unumgänglich. Wir beraten und vertreten von der Testamentsgestaltung mit vorweggenommener Erbfolge bis zur Erbauseinandersetzung und der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen mit Sachverstand und Entschlossenheit.
Im Wohnungseigentum sind meist hohe Werte gebunden. Die gemeinschaftliche Verwaltung von Wohnungseigentum ist jedoch konfliktträchtig. Wir unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte und Interessen hierbei. Präventiv durch Beratung, im Streitfall auch durch entschiedene gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte.