Matthes Egger

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Rechtsanwalt Egger ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht. Er wird von unseren Mandanten als einer der in Deutschland führenden Experten in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit der deutschlandweiten Prozessführung zu versicherungsrechtlichen Fragestellungen insbesondere in der Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Unfallversicherung sowie in Arzthaftungsfällen betraut. Neben fundierten juristischen Fachkenntnissen verfügt Rechtsanwalt Egger über die die zur sachgerechten professionellen Einschätzung von Leistungsfällen und von Prozessaussichten notwendigen medizinischen Grundkenntnisse.
Er verfügt über langjährige Erfahrung als Ombudsmann bzw. vertrauliche Meldestelle für Hinweisgeber diverser Wirtschaftsunternehmen.
Rechtsanwalt Egger beteiligt sich mit seinen umfangreichen Fachveröffentlichungen an der Rechtsentwicklung und Meinungsbildung.
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Medizinrecht

Der Begriff Medizinrecht ist ein Sammelbegriff für verschiedene Rechtsbereiche, von denen in unserer Kanzlei vor allem folgende Schwerpunkte betreut werden:

  • Arzthaftungsrecht:

In Arzthaftungssachen wegen (vermeintlicher) Behandlungsfehler vertreten wir als unabhängige Rechtsanwälte mit jahrzehntelanger Spezialisierung ohne Scheuklappen die Interessen von Patienten und Behandlern.

Das betrifft sowohl die Geltendmachung von Ansprüchen aus Behandlungsfehler bzw. Aufklärungsfehler durch Patienten als auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche für die Behandlungsseite.

  • Vertragsarztrecht und Gesellschaftsrecht:

Wir beraten und vertreten bei Zulassungsfragen, Regressverfahren und Begründung und Auflösung von Kooperationen und Gesellschaften zwischen Ärztinnen und Ärzten untereinander oder mit weiteren Leistungserbringern im Gesundheitswesen, insbesondere Krankenhäusern.

  • Ärztliches und zahnärztliches Gebührenrecht:

Wir beraten und Vertreten Behandler und Abrechnungsunternehmen bei der Geltendmachung und Durchsetzung begründeter Vergütungsansprüche und Patienten bei der Abwehr unbegründeter Forderungen. Hier ergeben sich häufig Berührungspunkte zum Arzthaftungsrecht und zum Recht der Krankenversicherung.

  • Strafrecht: insbesondere Verteidigung gegen Vorwürfe angeblicher Körperverletzung, angeblichen Abrechnungsbetruges etc.

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Versicherungsrecht

Wir vertreten als unabhängige Rechtsanwälte mit jahrzehntelanger Spezialisierung ohne Scheuklappen die Interessen von Versicherungsnehmern, Versicherten und von Versicherungsunternehmen.  Ferner begleiten wir die Rechtsentwicklung mit juristischen Fachbeiträgen.

Die Beratung und Vertretung übernehmen wir in allen Gebieten des Versicherungsrechts, mit Schwerpunkt im Recht der Personenversicherung.

Das betrifft schon die Beratung und Begleitung bei Formulierung von Leistungsanträgen, z. B. in der Berufsunfähigkeitsversicherung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung unberechtigt abgelehnter Leistungen ebenso, wie die Abwehr unbegründeter Ansprüche.

Im sog. Leistungsfall, d.h. dann, wenn der Versicherte gegenüber der Versicherung mitteilt, berufsunfähig zu sein, einen Unfall oder Wasserschaden erlitten zu haben o. ä. wird dem Antragsteller zunächst ein sog. Antragsfragebogen zugesandt, den er ausfüllen und an die Versicherung zurückschicken soll. Bereits beim Ausfüllen eines solchen Leistungsantrags sind die ersten „Hürden“ zu bewältigen. Denn wenn die Fragen, die dort z. B. zur letzten beruflichen Tätigkeit und zur Krankheit oder dem Unfall gestellt werden, missverständlich beantwortet werden, führt das oft dazu, dass die Versicherung den Anspruch ablehnt, weil nach ihrer Lesart gar kein Versicherungsfall vorliegt. Deshalb ist es häufig hilfreich, den Fragebogen vorab mit dem Anwalt durchzugehen.

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Sozialrecht

In den zwölf Büchern des Sozialgesetzbuches sind nicht nur Regelungen zur Existenzsicherung enthalten. Vielmehr ist auch die Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung hier geregelt. Leistungsansprüche aus diesen gesetzlichen Versicherungen werden, ebenso wie die Frage der Versicherungspflicht und Beitragshöhe für Mitarbeiter, Freelancer und Gesellschafter-Geschäftsführer vor den Sozialgerichten verhandelt und entschieden. Gerade im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, Unfallversicherung, oder bei Feststellung des Grades der Behinderung ergeben sich häufig Berührungspunkte mit Fragen der privaten Berufsunfähigkeit- oder Unfallversicherung oder auch Arzthaftungsansprüchen. Angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Tragweite dieser Fragen ist eine kompetente rechtliche Beratung und Vertretung in diesem Bereich unabdingbar. Wir beraten und vertreten Sie hier kompetent, strategisch und effizient.

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Gesellschaftsrecht

Personen- und Kapitalgesellschaften können in unterschiedlichen Formen auftreten. Bereits die Wahl der richtigen Rechtsform kann für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein. Die sorgfältige Gestaltung des Gesellschaftsvertrages bei Gründung einer Gesellschaft kann späteren kraftraubenden (und bisweilen auch existenzbedrohenden) Streitigkeiten unter den Gesellschaftern frühzeitig vorbeugen.

Gesetzesreformen wie das zum 01.01.2024 in Kraft getretene „MoPeG“ zur Reform des Personengesellschaftsrechts machen eine Überprüfung und ggf. Anpassung älterer Vertragswerke erforderlich. Hierbei stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.

Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern ist zügiges Handeln geboten, um Ihre Rechte und Interessen zu wahren. Wir stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite.

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Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Wer mit einem Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat konfrontiert ist, benötigt frühzeitig die Unterstützung eines Strafverteidigers. Mit unseren erfahrenen Strafverteidigern stehen wir Ihnen zur Seite und verteidigen Sie kompetent und energisch.

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden oder müssen als Zeuge in einem Strafverfahren aussagen, begleiten wir Sie als Nebenkläger oder Zeugenbeistand und gegebenenfalls auch in Adhäsionsklagen bei der Geltendmachung von aus der Straftat entstandenen Ansprüchen.

Auch wenn bei Ordnungswidrigkeiten als Strafsanktion keine Haft droht, können verhängte Bußgelder, insbesondere für Wirtschaftsunternehmen und deren Verantwortliche ganz erhebliche Summen erreichen. Wir Verteidigen Sie auch hier kompetent, strategisch und effizient.

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Veröffentlichungen

  • Was ist üblich oder sonst vereinbart: Erstattungsprobleme
    in der privaten Krankenversicherung
    VersR 2005, 1047
  • Medizinische Notwendigkeit und Kostengesichtspunkte in
    der privaten Krankenversicherung – Bedingungsänderung und
    Reform des VVG r+s 2006, 309, 353
  • Zielleistungsprinzip und Fälligkeit (zahn-)ärztlicher
    Honorarabrechnungen – Zugleich Anmerkung zum Urteil des
    BGH vom 21.12.2006 – III ZR 117/06
    r+s 2007, 185
  • Schweigepflichtentbindung in privater Berufsunfähigkeits- und
    Krankenversicherung – Zugleich Anmerkung zur Entscheidung des BVerfG
    vom 23.10.2006 (1 BvR 2027/02)
    VersR 2007, 905
  • Die Aufklärung des Patienten – Haftung und Vertrauensbildung
    ZAHN PRAX  10, 4, 286 – 289 (2007)
    ZAHN PRAX  10, 5, 368 – 377 (2007)
  • Die Aufklärung des Patienten – Haftung und Vertrauensbildung
    DENT IMPLANTOL 12, 3, 188 – 191 (2008)
    DENT IMPLANTOL 12, 4, 270 – 278 (2008)
  • Auslagenersatz und Verbrauchsmaterialien bei (zahn-)ärztlicher Abrechnung
    DENT IMPLANTOL 13, 1, 48 – 54 (2009)
  • Zielleistungsprinzip bei zahnärztlichen und ärztlichen Honorarabrechnungen
    r+s 2009, 98
  • Medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung – Erstattungsprobleme in der
    privaten Krankheitskostenversicherung
    VersR 2009, 1320
  • Hilfsmittel – Erstattungsprobleme in der privaten Krankheitskostenversicherung
    r+s 2011, 104
  • Medizinische Notwendigkeit in der privaten Krankheitskostenversicherung
    – ein Repetitorium
    – Zugleich Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 08.10.2010
    (20 U 191/09) VersR 2011, 252 mit Anm. von Hütt –
    VersR 2011, 705
  • Wechselwirkung zwischen Haftungs- und Vergütungsrecht
    im Behandlungsvertrag und unzulässige Pauschalhonorare
    DENT IMPLANTOL 15, 6, 402 – 406 (2011)
  • Auskunftspflicht und Schweigerecht in privater Berufsunfähigkeits-
    und Krankheitskostenversicherung
    VersR 2012, 810
  • Berufsunfähigkeit: zur Darlegungs- und Beweislast in der Krankentagegeldversicherung
    r+s 2013, 261
  • Auskunftspflicht und Schweigerecht in privater Berufsunfähigkeitsversicherung – Zugleich Anmerkung zum Urteil des LG Berlin vom 12.06.2013 (23 O 341/12)
    VersR 2014, 553
  • Dauerthema: Die (zahn-)ärztliche Aufklärung des Patienten – Teil 1
    DENT IMPLANTOL 18, 7, 550-555 (2014)
  • Auskunftspflicht und Fälligkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung – Zugleich Anmerkung zu dem Urteil des KG vom 8.7.2014 (6 U 134/13)
    VersR 2014, 1191 – VersR 2014, 1304 – 1309
  • Dauerthema: Die (zahn-)ärztliche Aufklärung des Patienten – Teil 2
    DENT IMPLANTOL 18, 8, 635-637 (2014)
  • Medizinische Notwendigkeit der stationären Heilbehandlung in der privaten Krankheitskostenvers. – gleichzeitig Anmerkung zu OLG Köln, Urt. v. 21.12.2012 – 20 U 186/12, r + s 2013, 611
    r + s 2015, 269
  • Die vorvertragliche Anzeigepflicht in der Leistungsprüfung einer Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankheitskostenversicherung
    VersR 2015, 1209 – 1218
  • Rechts(weg)verkürzung durch selektive Wahrnehmung – Zur Frage einer Mitwirkungspflicht des VN zur Aufklärung vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen – VersR 2016, 557 – 566
  • Mehrleistungen und Gesundheitszustand beim Tarifwechsel gem. § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG – Zugleich Anmerkung zum Urteil des BGH vom 13.04.2016 (IV ZR  393/15) VersR 2016, 718 – VersR 2016, 885 – 900
  • Hilfsmittel – Erstattungsprobleme in der privaten Krankheitskostenversicherung und Abgrenzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, MedR 2016, 53 – 58
  • „Hinweisgebersysteme“ in: Makowicz/Wolffgang, Rechtsmanagement im Unternehmen – Praxishandbuch Compliance, 8. Akt.-Lfg. Oktober 2016, Bundesanzeiger Verlag
  • „Hinweisgebersysteme“ in: Makowicz, Praxishandbuch Compliance Management, 10. Akt.-Lfg. Juni 2017, Bundesanzeiger Verlag
  • Die Überprüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht im Rahmen der Leistungsprüfung anlässlich eines Versicherungsfalls – Divergenzen in der Rechtsprechung des IV. Zivilsenats des BGH
    VersR 2017, 785 – 792
  • Hinweisgebersysteme und Informantenschutz  CCZ 2018, 126-132
  • Kommentierung der §§ 7, 10, 12 BUV und § 9 BUZ sowie diverser Stichworte in: Ernst/Rogler, Handkommentar Berufsunfähigkeitsversicherung, Nomos Verlag 2018
  • Die Risikoprüfung des Versicherers im Lichte der umgesetzten Versicherungsvertriebsrichtlinie und der Datenschutz-Grundverordnung
    VersR 2019, 394
  • „Hinweisgebersysteme“ in: Makowicz, Praxishandbuch Compliance Management, 21. Akt.-Lfg. Dezember 2019, Bundesanzeiger Verlag
  • Repetitorium: Medizinische Notwendigkeit der stationären Heilbehandlung in der privaten Krankheitskostenversicherung, VersR 2021, 483
  • Prämienerhöhung in der privaten Krankheitskostenversicherung im Lichte der Rechtsprechung, r+s 2021, 430
  • „Hinweisgebersysteme“ in: Makowicz, Praxishandbuch Compliance Management, 29. Akt.-Lfg. Dezember 2021, Reguvis Fachmedien GmbH
  • „Hinweisgebersysteme“ in: Makowicz, Praxishandbuch Compliance Management, 36. Akt.-Lfg. September 2023, Reguvis Fachmedien GmbH
  • Kommentierung der §§ 7, 10, 12 BUV und § 9 BUZ sowie diverser Stichworte in Ernst/Rogler, Handkommentar Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Auflage 2024, Nomos Verlag